Erklärung zur Barrierefreiheit

Ich möchte, dass meine eigenen Webseiten das einhalten, was ich meinen Kunden verkaufe. Diese Erklärung beschreibt, wie barrierefrei die Webseiten unter einfach-gute-webseiten.de sind, wie ich das geprüft habe und was noch offen ist.

Für welche Seiten diese Erklärung gilt

Diese Erklärung gilt für alle zwölf Seiten des Auftritts, die deutschen ebenso wie die englischen unter /en/

  • Startseite
  • Umstieg von RapidWeaver Classic auf Elements
  • Webseite barrierefrei machen
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Barrierefreiheit 
  • Home page (englisch) 
  • Moving from RapidWeaver Classic (englisch) 
  • Web Accessibility Services (englisch) 
  • Site notice (englisch) 
  • Privacy policy (englisch)
  • Accessibility

Stand der Vereinbarkeit

Diese Webseiten sind nach meiner eigenen Prüfung vom 18. August 2026 mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.2 auf Stufe AA vereinbar. Auf keiner der zwölf Seiten wurde ein Verstoß festgestellt.

Zusätzlich habe ich gegen die europäische Norm EN 301 549 geprüft, und zwar gegen die derzeit rechtlich geltende Fassung V3.2.1. Für eine Webseite sind davon Kapitel 9 und Kapitel 12 anwendbar. Beide sind erfüllt. Die übrigen
Kapitel betreffen Hardware, Telefonie, Anwendungen und Dokumente außerhalb des Netzes und treffen auf diese Webseiten nicht zu.

Warum ich das freiwillig mache

Ich bin Einzelunternehmer und damit ein Kleinstunternehmen im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Nach § 3 Absatz 3 BFSG gelten die Anforderungen des Gesetzes nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Ich bin also nicht verpflichtet, diese Webseiten barrierefrei zu gestalten, und ich bin nicht verpflichtet, diese Erklärung zu veröffentlichen.

Ich tue es trotzdem. Wer Barrierefreiheit anbietet, sollte sie auf der eigenen Seite vorleben und nachprüfbar machen.

Was umgesetzt ist

  • Sprung zum Inhalt. Auf jeder Seite ist der erste erreichbare Punkt ein Knopf, der die Navigation überspringt.
  • Vollständige Bedienung mit der Tastatur. Auf den Hauptseiten wurden 196 erreichbare Elemente einzeln durchlaufen. Der Fokus ist immer sichtbar und wird an keiner Stelle von der festen Schaltfläche am unteren Rand verdeckt.
  • Beschriftete Formularfelder. Jedes Feld des Kontaktformulars hat eine echte, sichtbare und mit dem Feld verknüpfte Beschriftung, nicht nur einen Platzhaltertext. Name und E-Mail-Adresse sind zusätzlich so gekennzeichnet, dass Browser und Hilfsmittel sie automatisch ausfüllen können.
  • Ausreichend große Ziele. Alle Schaltflächen und Auswahlfelder sind mindestens 24 × 24 Bildpunkte groß.
  • Klare Gliederung. Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift, die Zwischenüberschriften sind ohne Sprünge aufgebaut.
  • Angegebene Sprache. Jede Seite nennt ihre Sprache, damit Vorleseprogramme die richtige Aussprache wählen. Die englischen Seiten sind als englisch gekennzeichnet, die deutschen als deutsch.
  • Video ohne Ton mit Textbeschreibung. Das Video zum Umstieg von RapidWeaver Classic auf Elements hat keine Tonspur, läuft stumm, dauert unter fünf Sekunden und wiederholt sich nicht. Direkt darunter steht in Worten, was es zeigt. Untertitel sind deshalb nicht erforderlich.
  • Meldungen werden vorgelesen. Rückmeldungen des Kontaktformulars sind so ausgezeichnet, dass Vorleseprogramme sie mitteilen, ohne dass der Fokus springt.

Bekannte Einschränkungen

Leere Kennzeichnungen im Quelltext. Das verwendete Redaktionssystem RapidWeaver Elements schreibt an viele Elemente eine leere Kennzeichnung (`id=""`). Der Prüfdienst des W3C meldet das als Fehler. Auf die Bedienbarkeit
hat es keine Auswirkung: Ich habe geprüft, dass keine einzige Verknüpfung zwischen Beschriftung und Feld ins Leere zeigt. Ursache und Behebung liegen beim Hersteller des Redaktionssystems, dem ich diese Fehlerklasse gemeldet habe.

Prüfung durch mich selbst. Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Es liegt keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle vor, und es hat keine Erprobung mit Nutzern vorlesender Hilfsmittel stattgefunden. Automatische Prüfwerkzeuge finden erfahrungsgemäß nur einen Teil aller möglichen Hindernisse.

Wie ich geprüft habe

  • Datum der Prüfung: 18. August 2026
  • Verfahren: Selbstbewertung
  • Grundlage: WCAG 2.2 Stufe AA sowie EN 301 549 V3.2.1, Kapitel 9 und 12
  • Werkzeuge: automatische Prüfung mit axe-core in der Fassung 4, Prüfung der Tastaturbedienung von Hand, Auszeichnungsprüfung mit dem Prüfdienst des W3C
  • Umgebung: Safari und Chromium auf macOS, Fensterbreite 1400 Bildpunkte

Diese Erklärung wurde am 18. August 2026 erstellt.

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Jan Füllemann, Ellmerweg 13, 31224 Peine